Spanisches Gesellschaftsrecht

64,00 

Autor / Übersetzer: Wolfgang Sohst. Mit zahlreichen Anmerkungen und gesetzlichen Verweisen. 4. Auflage 2010, ca. 319 Seiten, Format 22 cm x 29,5 cm. Spiralbindung.

ISBN 978-3-942106-13-9

Artikelnummer: !? Kategorie: Schlagwörter: ,

Beschreibung

… in deutscher und spanischer Paralleldarstellung

Diese in der Neuauflage neuerlich erweiterte Standard-Textsammlung von Gesetzen zum spanischen Gesellschaftsrecht enthält neben dem spanischen neuen spanischen Gesetz betreffend die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) auch die gesamten handelsrechtlichen Vorschriften zu den spanischen Personenhandelsgesellschaften (einschließlich der sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaftsformen) und der Wirtschaftlichen Interessenvereinigung, zum Umwandlungsrecht, ferner die EU-Verodnung über die Europäische Aktiengesellschaft, die handelsrechtlichen Vorschriften zum Konzernabschluss und weitere Nebengesetze. Ferner enthält der Band auch das neue deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen 2011 und, weil dies noch nicht in Kraft getreten, auch noch das alte von 1966.

Damit ist der gesamte Bereich der spanischen Gesellschaftstypen abgedeckt, so dass bei Bedarf hinsichtlich aller gesellschafts-rechtlichen Aspekte die jeweils passende Rechtsform analysiert und gewählt werden kann. Hier finden Sie in professioneller Aufbereitung klare und schnelle Orientierung in allen grundsätzlichen Fragen zur Gesetzeslage der spanischen Unternehmensbesteuerung. Durch die parallele Darstellung des spanischen Textes können Sie im Gespräch mit spanischen Kollegen unkompliziert alle Detailfragen anhand des Originaltextes klären. Das dürfte Ihre Arbeit in entscheidenden Momenten sehr vereinfachen. Besonders wichtig in dieser Neuauflage sind die umfangreichen neuen Regelungen zu den Immobilienfonds und für Investitionen in den Umweltschutz und erneuerbare Energien.

Ergänzend ist ferner die ebenfalls bei uns 2011 neu erschienene spanische Körperschaftsgesetz (inkl. Nebengesetzen) zu empfehlen, weil in der Regel erst nach Berücksichtigung auch der steuerlichen Konsequenzen der Rechtsformwahl eine adäquate Entscheidung getroffen werden kann.

Das spanische Aktienrecht ist traditionell einstufig konzipiert (kein zwingender Aufsichtsrat, sondern nur ein sog. Verwaltungsrat als Pendant des hiesigen Vorstands), was den modernen Anforderungen insbsondere börsennotierter Konzerner allerdings kaum mehr gerecht wird. Dies wurde nunmehr durch die Einführung der sog. Europäischen Aktiengesellschaft (Kürzel: SE) seit Anfang 2006 teilweise korrigiert, insofern jetzt auch eine zweistufige Organstruktur in Anlehnung an das deutsche Aktienrecht gewählt werden kann. Zu beachten sind jedoch die zahlreichen Schutzvorschriften bei der Übernahme von bzw. der Fusion mit einer spanischen Geselllschaft zu einer neuen SE, die im Falle eines negativen “öffentlichen Interesses” einen amtlichen Widerspruch gegen die Übernahme bzw. die Fusion ermöglichen. Hier dürfte eine genaue Kenntnis der bestehenden Gesetzeslage im Beratungsfalle besonders wichtig sein.

Dieses Werk richtet sich an international tätige Unternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als tägliche Arbeitshilfe in der deutsch-spanischen Unternehmensgestaltung. Informieren Sie sich selbst über die Details!