Wichtige Entscheidung der spanischen Grundbuch-Oberbehörde

Wer sich in Deutschland Eigentümer einer Immobilie nennen darf, steht als solcher im zuständigen Grundbuch in Abteilung I. Wer sich in Spanien Immobilieneigentümer nennt, braucht nicht unbedingt im Grundbuch zu stehen: Grund ist der, dass das Eigentum auch außerhalb des Grundbuchs übergehen kann. Die Lehre vom modo und titulo im spanischen Zivilrecht besagt, dass aufgrund eines bestimmten Erwerbstitels in Verbindung mit der Übergabe der Immobilie das Eigentum auf den Erwerber übergehen kann…

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