Die Finanzkrise hat Spanien gezwungen, die Steuereinnahmesituation zu verbessern. Dies erfolgte durch Wiedereinführung der erst Ende 2007 abgeschafften Vermögensteuer. Das Königliche Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011, in Kraft seit dem 18. September 2011, bringt die Einzelheiten. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind. Wer Vermögen besitzt, das zum historischen spanischen Vermögen (patrimonio histórico español) gehört, kann durch Sachleistung die Steuer erbringen. Die Steuerpflicht beginnt bei 700.000 Euro Vermögen.