Pressemitteilung
Die GmbH ist Spaniens mit Abstand häufigste und auch beliebteste Gesellschaftsform. Als Kapitalgesellschaft erfuhr sie durch das kürzlich erlassene Gesetz 1/2010 eine komplette Neufassung. Die neue Regelung der Gesetzesmaterie machte eine vollständige Neubearbeitung des jetzt in 4. Auflage vorliegenden Werkes notwendig. Die GmbH ist als sehr flexible Gesellschaftsform die Gesellschaftsart, die für deutsche und ausländische Tochterunternehmen in Spanien am häufigsten gewählt wird. Als Einpersonen-Gesellschaft kann sie ohne spanischen Partner im Wirtschaftsleben selbständig handeln. Auch ihr Mindestgesellschaftskapital von nur 3.000 Euro macht sie für viele Kreise attraktiv.
DIE SPANISCHE GMBH. Ein Handbuch für den Praktiker. 4. neu bearbeitete Auflage 2012. Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt und Abogado; Fernando Lozano, Abogado und Asesor Fiscal; Dr. Alexander Steinmetz, Rechtsanwalt.
Umfassende Erläuterungen zum spanischen GmbH-Recht aufgrund des neuen Kapitalgesellschaftsgesetzes des Jahres 2010. 287 Seiten, Paperback, 50.- Euro, ISBN 978-3-921326-61-9, edition für internationale wirtschaft, Frankfurt am Main, Verlagsauslieferung W. Jenior Verlag, Marienstraße 5, D-34117 Kassel; Tel. 0561/70164866; Fax: 0561/774148, E-Mail: EditionSpanien@aol.com
Dem Leser wir mit dieser Monographie das Rüstzeug zur Gründung und zur Handhabung einer spanischen GmbH an die Hand gegeben. Er erfährt hieraus wichtige Einzelheiten über die Gesellschaftsfigur der Sociedad Limitada. Besondere Kapital werden u.a. den folgenden Themenbereichen gewidmet: Einpersonen-Gesellschaft, Immobilien-GmbH, der Insolvenz der Gesellschaft und Steuerfragen.
Die Darstellung verfolgt das Ziel, den deutsch-sprachigen Interessenten einer spanischen SL in verständlichen Worten das Wesentliche dieser Gesellschaftsart zu vermitteln. Auch für spanische Rechtsanwälte und Berater ist das Werk von Bedeutung, wird doch ihre eigene GmbH in der Sprache wiedergegeben, die viele ihrer Mandanten sprechen. Dies erleichtert die Kommunikation. Die drei in Deutschland und Spanien zugelassenen Rechtsanwälte (Frankfurt am Main, Valencia und Denia) vermitteln dem Leser auch viele Einzelheiten und Aspekte, die im neuen spanischen Gesetz 1/2010 selbst nicht enthalten sind. Wer sich ernsthaft mit der spanischen GmbH auseinander setzen will und sie als Rechtsform für sein spanisches Unternehmen wählt, kommt an diesem Gemeinschaftswerk des hoch spezialisierten Autorenteams nicht vorbei.
Frankfurt am Main, Juli 2012