Das noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien umfasst die folgenden Materien: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer. Das seit dem Jahr 1966 in Kraft befindliche DBA – eines der ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen – soll durch das neue, am 3. Februar 2011 von dem Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und der spanischen Vizepräsidenten Salgado unterzeichnete DBA ersetzt werden. Hierzu ist jeweils die parlamentarische Genehmigung und die Veröffentlichung in den jeweiligen Gesetzesblättern erforderlich…