Im deutsch-spanischen Rechtsverkehr spielt der von deutschen Nachlassgerichten ausgestellte Erbschein deshalb eine große Rolle, weil er auch in Spanien amtliche Grundlage dafür ist, wer Erbe oder Miterbe eines deutschen Erblassers ist. Nach dem übereinstimmenden internationalen Erbrecht beider Länder ist das Heimatrecht des Erblassers maßgeblich für die Rechtsnachfolge…