Die regionalen Erbschaftsteuergesetze der Balearen, Kanaren, Andalusiens und Kataloniens, um nur einige Beispiele zu nennen, gewähren in ihren Autonomías ansässigen Ehepartnern erhebliche erbschaftsteuerliche Vorteile. Die gleichen Vorteile genießen in der Regel auch Partner nichtehelicher Lebenspartnerschaften (LP), die in den Autonomías ansässig sind. In anderen Autonomías wiederum ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zulässig; es wird jedoch wie die Beispielsfälle von Valencia und Murcia zeigen, keine steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren vorgenommen…

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