Unter deutschen Eheleuten erfreut sich das so genannte Berliner Testament nach wie vor großer Beliebtheit. Danach setzen sich üblicherweise die Ehegatten zu Alleinerben ein. Schlusserben nach dem Tode des letztversterbenden Ehepartners werden danach die Kinder oder deren Abkömmlinge. So weit so gut. Betrachtet man die Situation steuerlich, so gehört das berühmte lachende Auge dem spanischen Fiskus, das weinende dagegen den Erben. Folgender Beispielsfall soll das verdeutlichen…